Einbruchmeldeanlagen


 

Alarm-
anlagen


Einbruchmeldeanlagen bieten ergänzend zur mechanischen Sicherheit einen Grundschutz, um Gefahren wie Einbrüche frühzeitig zu erkennen und zu melden. Frank Thönnissen und sein Team installieren im Umkreis von 100 km entsprechende Anlagen. Dazu gehören mindestens Öffnungsmelder für Türen und Fenster, Glasbruchsensoren, Bewegungsmelder für die Überwachung des Inneren des Gebäudes gegen Einbruch sowie eine sinnvolle Alarmierung.

Alarmanlagen oder Einbruchmeldeanlagen stehen für Privat- und Geschäftsräume mit wohnraumähnlicher Nutzung genauso im Vordergrund wie für Gewerbebetriebe aller Art. Alarmanlagen erkennen, je nach Ausstattung, neben Einbrüchen auch andere Gefahren wie Rauch, Wasser, Gas und technische Störungen und lösen frühzeitig Alarm aus. Sie können auch im Falle einer Bedrohung zum Hilferuf aktiviert werden. Ausgelöst werden kann eine Meldung zum Beispiel durch den Bruch einer Fensterscheibe, das unberechtigte Öffnen von Türen oder das Betreten überwachter Räume.

Alarmierungsarten

Es gibt zwei Alarmierungsarten: Den warnenden oder abschreckenden Alarm mit Außen- und / oder Innensirene und den stillen Alarm zu einer hilfeleistenden Stelle. Der Außensignalgeber mit Blitzlampe dient zunächst der Abschreckung potenzieller Täter und soll Nachbarn alarmieren. Der Internalarm warnt Personen, die sich in einem durch eine Alarmanlage überwachten Objekt aufhalten. Ein stiller Alarm wird automatisch zum Beispiel über eine Telefonleitung übertragen, ohne vom Einbrecher bemerkt zu werden. So kann gegebenenfalls ein Wach- und Sicherheitsunternehmen gezielt und unverzüglich über einen Einbruch oder Überfall informiert werden. Bei allen Objekten – sowohl Privathäuser als auch Gewerbeobjekte – ist eine Kombination zu empfehlen.

Überwachungsprinzipien
Grundsätzlich unterscheidet man bei Alarmanlagen drei Überwachungsprinzipien: Bei der so genannten Außenhautüberwachung werden alle von außen erreichbaren Eindringmöglichkeiten wie Fenster, Türen u. a. mit einem Öffnungsmelder überwacht. Optional können ergänzend die Glasflächen mit Glasbruchmeldern oder Alarmdraht in Glasscheiben – auch Alarmspinnen genannt – überwacht werden

Bei der Raumüberwachung werden in der Regel Räume mit Bewegungsmeldern überwacht. Die Melder werden so platziert, dass Einbrecher auf ihrem Weg durch Häuser, Wohnungen oder Geschäftsräume erfasst werden. Nachteil der Raumüberwachung ist, dass Täter erst dann gemeldet werden, wenn sie bereits in das Objekt eingedrungen sind. Außerdem dürfen sich weder Personen noch Tiere in den überwachten Räumen bei scharf geschalteter Anlage aufhalten. Eine Kombination von Öffnungsmeldern für Türen und Fenster mit Bewegungsmeldern im Innern bietet sich daher für die private Nutzung an, sofern verhindert wird, dass die Bewegungsmelder bei Anwesenheit auslösen.

Die Zentrale
Hauptbestandteil der Gefahrenmeldeanlage ist die Zentrale, die sich in einem für Außenstehende nicht einsehbaren Bereich befindet. Zwei voneinander unabhängige Energiequellen (Netz- und Batteriestrom) sorgen für die Ausfallsicherheit der Zentrale bzw. der gesamten Anlage. Mit einer Schalteinrichtung wird die Gefahrenwarnanlage scharf geschaltet. Das versehentliche Betreten der überwachten Räume bei einer scharf geschalteten Anlage kann auf Wunsch nur im Inneren der Räume Alarm auslösen, damit nicht eventuell Nachbarn bei einem Falschalarm die Polizei alarmieren.

Scharf / unscharf
Einbruchmeldeanlagen unterscheidet man zwischen den Zuständen unscharf und scharf (extern oder intern). In einem Privathaus wird eine elektronische Sicherheitsanlage meist außerhalb des überwachten Bereiches, also extern, scharf geschaltet. Es dürfen sich nun weder Personen noch Tiere im Haus aufhalten, damit eine unbeabsichtigte Auslösung des Alarms vermieden wird. Die Anlagen bieten dennoch die Möglichkeit, ein Haus auch bei Anwesenheit von Personen oder Tieren zu überwachen. Hierbei wird die Anlage intern scharf geschaltet, wobei nur Außenhautmelder aktiviert werden. Der Alarm wird dann nur intern ausgelöst.

Überfallmelder
Überfallmelder dienen dem Personenschutz. Ein Alarm sollte bei Bedrohung oder Belästigung jederzeit manuell ausgelöst werden können. Fühlt sich der Betreiber bzw. Nutzer zum Beispiel durch Einbruchgeräusche bedroht, kann die Alarmanlage entweder zur Abschreckung potenzieller Täter ausgelöst werden oder die Auslösung veranlasst eine Meldung des Alarms an beauftragte Personen oder Instanzen.

Schutz vor Rauch / Gas / Wasser
Alarmanlagen sollten auch den Schutz vor Rauch, Gas und Wasser beinhalten. Unfälle mit diesen Stoffen gehen normalerweise weit über das Maß der Schädigung bei Überfällen oder Einbrüchen hinaus. Zu materiellen und ideellen Zerstörungen kommt hier noch die Gefährdung von Leib und Leben. Moderne Alarmanlagen je nach Ausführung zusätzlich Rauch, Gas und Wasser erkennen und melden.

Übertragungseinrichtungen
Neben der optischen und akustischen Alarmierung ist die telefonische oder stille Weiterleitung des Alarmes von großer Bedeutung. Immer weniger Nachbarn kümmern sich um Alarme. Bei abgelegenen Wohnhäusern und Firmen im Gewerbegebiet ist die Alarmierung mittels Übertragungseinrichtungen nicht wegzudenken. Die Übertragung kann per IP-Netz und / oder Funknetz (GSM/GPRS) erfolgen.


Einbruchmeldeanlagen



Alarm-
anlagen


Einbruchmeldeanlagen bieten ergänzend zur mechanischen Sicherheit einen Grundschutz, um Gefahren wie Einbrüche frühzeitig zu erkennen und zu melden. Frank Thönnissen und sein Team installieren im Umkreis von 100 km entsprechende Anlagen. Dazu gehören mindestens Öffnungsmelder für Türen und Fenster, Glasbruchsensoren, Bewegungsmelder für die Überwachung des Inneren des Gebäudes gegen Einbruch sowie eine sinnvolle Alarmierung.

Alarmanlagen oder Einbruchmeldeanlagen stehen für Privat- und Geschäftsräume mit wohnraumähnlicher Nutzung genauso im Vordergrund wie für Gewerbebetriebe aller Art. Alarmanlagen erkennen, je nach Ausstattung, neben Einbrüchen auch andere Gefahren wie Rauch, Wasser, Gas und technische Störungen und lösen frühzeitig Alarm aus. Sie können auch im Falle einer Bedrohung zum Hilferuf aktiviert werden. Ausgelöst werden kann eine Meldung zum Beispiel durch den Bruch einer Fensterscheibe, das unberechtigte Öffnen von Türen oder das Betreten überwachter Räume.

Alarmierungsarten

Es gibt zwei Alarmierungsarten: Den warnenden oder abschreckenden Alarm mit Außen- und / oder Innensirene und den stillen Alarm zu einer hilfeleistenden Stelle. Der Außensignalgeber mit Blitzlampe dient zunächst der Abschreckung potenzieller Täter und soll Nachbarn alarmieren. Der Internalarm warnt Personen, die sich in einem durch eine Alarmanlage überwachten Objekt aufhalten. Ein stiller Alarm wird automatisch zum Beispiel über eine Telefonleitung übertragen, ohne vom Einbrecher bemerkt zu werden. So kann gegebenenfalls ein Wach- und Sicherheitsunternehmen gezielt und unverzüglich über einen Einbruch oder Überfall informiert werden. Bei allen Objekten – sowohl Privathäuser als auch Gewerbeobjekte – ist eine Kombination zu empfehlen.

Überwachungsprinzipien
Grundsätzlich unterscheidet man bei Alarmanlagen drei Überwachungsprinzipien: Bei der so genannten Außenhautüberwachung werden alle von außen erreichbaren Eindringmöglichkeiten wie Fenster, Türen u. a. mit einem Öffnungsmelder überwacht. Optional können ergänzend die Glasflächen mit Glasbruchmeldern oder Alarmdraht in Glasscheiben – auch Alarmspinnen genannt – überwacht werden

Bei der Raumüberwachung werden in der Regel Räume mit Bewegungsmeldern überwacht. Die Melder werden so platziert, dass Einbrecher auf ihrem Weg durch Häuser, Wohnungen oder Geschäftsräume erfasst werden. Nachteil der Raumüberwachung ist, dass Täter erst dann gemeldet werden, wenn sie bereits in das Objekt eingedrungen sind. Außerdem dürfen sich weder Personen noch Tiere in den überwachten Räumen bei scharf geschalteter Anlage aufhalten. Eine Kombination von Öffnungsmeldern für Türen und Fenster mit Bewegungsmeldern im Innern bietet sich daher für die private Nutzung an, sofern verhindert wird, dass die Bewegungsmelder bei Anwesenheit auslösen.

Die Zentrale
Hauptbestandteil der Gefahrenmeldeanlage ist die Zentrale, die sich in einem für Außenstehende nicht einsehbaren Bereich befindet. Zwei voneinander unabhängige Energiequellen (Netz- und Batteriestrom) sorgen für die Ausfallsicherheit der Zentrale bzw. der gesamten Anlage. Mit einer Schalteinrichtung wird die Gefahrenwarnanlage scharf geschaltet. Das versehentliche Betreten der überwachten Räume bei einer scharf geschalteten Anlage kann auf Wunsch nur im Inneren der Räume Alarm auslösen, damit nicht eventuell Nachbarn bei einem Falschalarm die Polizei alarmieren.

Scharf / unscharf
Einbruchmeldeanlagen unterscheidet man zwischen den Zuständen unscharf und scharf (extern oder intern). In einem Privathaus wird eine elektronische Sicherheitsanlage meist außerhalb des überwachten Bereiches, also extern, scharf geschaltet. Es dürfen sich nun weder Personen noch Tiere im Haus aufhalten, damit eine unbeabsichtigte Auslösung des Alarms vermieden wird. Die Anlagen bieten dennoch die Möglichkeit, ein Haus auch bei Anwesenheit von Personen oder Tieren zu überwachen. Hierbei wird die Anlage intern scharf geschaltet, wobei nur Außenhautmelder aktiviert werden. Der Alarm wird dann nur intern ausgelöst.

Überfallmelder
Überfallmelder dienen dem Personenschutz. Ein Alarm sollte bei Bedrohung oder Belästigung jederzeit manuell ausgelöst werden können. Fühlt sich der Betreiber bzw. Nutzer zum Beispiel durch Einbruchgeräusche bedroht, kann die Alarmanlage entweder zur Abschreckung potenzieller Täter ausgelöst werden oder die Auslösung veranlasst eine Meldung des Alarms an beauftragte Personen oder Instanzen.

Schutz vor Rauch / Gas / Wasser
Alarmanlagen sollten auch den Schutz vor Rauch, Gas und Wasser beinhalten. Unfälle mit diesen Stoffen gehen normalerweise weit über das Maß der Schädigung bei Überfällen oder Einbrüchen hinaus. Zu materiellen und ideellen Zerstörungen kommt hier noch die Gefährdung von Leib und Leben. Moderne Alarmanlagen je nach Ausführung zusätzlich Rauch, Gas und Wasser erkennen und melden.

Übertragungseinrichtungen
Neben der optischen und akustischen Alarmierung ist die telefonische oder stille Weiterleitung des Alarmes von großer Bedeutung. Immer weniger Nachbarn kümmern sich um Alarme. Bei abgelegenen Wohnhäusern und Firmen im Gewerbegebiet ist die Alarmierung mittels Übertragungseinrichtungen nicht wegzudenken. Die Übertragung kann per IP-Netz und / oder Funknetz (GSM/GPRS) erfolgen.

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